Euthanasieprozess am Bundesgerichtshof

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshof in Leipzig hat am 3. April die Strafe für eine Krankenschwester der Berliner Charité bestätigt. Die Angeklagte war am 29. Juni 2007 des Mordes durch Euthanasie in fünf Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Allerdings änderte der BGH das Urteil auf Mord in drei Fällen und Totschlag in zwei Fällen ab. Das Strafmaß blieb davon jedoch unberührt. Die Angeklagte spritzte den Patienten der Klinik in Tötungsabsicht Überdosen von Blutdrucksenkern, die aufgrund der schwachen Konstitution der Betroffenen zum Tode führten. Weder die Patienten noch ihre Angehörigen hatten um Sterbehilfe gebeten.

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